AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regina Stelzer Photography

Oberjahring 45

A-8505 St. Nikolai/S

I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen

Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Regina Stelzer Photography ein

Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.

1.2. Regina Stelzer Photography erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage

der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten, sofern keine Änderung

durch Regina Stelzer Photography bekannt gegeben wird, auch für alle künftigen

Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer

Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch

eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Gleiches gilt für

Regelungslücken.

1.4. Angebote von Regina Stelzer Photography sind freibleibend und unverbindlich.

II. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1 Alle Urheber-und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG)

stehen Regina Stelzer Photography zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.)

gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem

Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare)

Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der

vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist

der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls

erwirbt der Vertragspartner nur soviele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags

(erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung

nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich

bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.)

verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyright-vermerk im

Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar),

insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem

eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:

Foto: © Regina Stelzer Photography; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten

Veröffentlichung.

Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74

Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die

Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von Regina Stelzer

Photography. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem Regina Stelzer

Photography bekannten Vertragszweck erforderlich ist.

2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten

Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße

Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2) erfolgt.

2.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei

kostspieligen Produkten (zB Kunstbücher) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein

Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist Regina Stelzer Photography die Webadresse

mitzuteilen.

III. Eigentum am Filmmaterial –Archivierung

3.1 Digitale Fotografie

Das Eigentum an den Bilddateien steht Regina Stelzer Photography zu. Ein Recht auf

Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und

betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen –nur eine Auswahl und nicht

sämtliche, von Regina Stelzer Photography hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die

Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.

3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in

elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen

Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern ist nur

auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen Regina Stelzer Photography und dem

Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

3.3 Regina Stelzer Photography wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von

sieben Jahre archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem

Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

IV. Kennzeichnung

4.1 Regina Stelzer Photography ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in

jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit ihrer

Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der

Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte

REGINA STELZER PHOTOGRAPHY · OBERJAHRING 45 · 8505 ST. NIKOLAI/S · +43 677 61 39 43 45 · WWW.REGINASTELZER.COM 2(Druckerei etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu

erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten

Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.

4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die

Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art

von Datenübertragung erhalten bleibt und Regina Stelzer Photography als Urheber der Bilder

klar und eindeutig identifizierbar ist.

V. Nebenpflichten

5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die

Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält Regina

Stelzer Photography diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von

Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von

Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Regina Stelzer Photography garantiert die

Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die

vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).

5.2 Sollte Regina Stelzer Photography vom Vertragspartner mit der elektronischen

Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er

hierzu berechtigt ist und stellt Regina Stelzer Photography von allen Ansprüchen Dritter frei,

die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.

5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der

Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach

zwei Werktagen abgeholt, ist Regina Stelzer Photography berechtigt, Lagerkosten zu

berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport-und

Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Verlust und Beschädigung

6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen

(Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet Regina Stelzer Photography, aus

welchem Rechtstitel immer, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf

eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.)

haftet Regina Stelzer Photography nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl.

Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen

(sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber

nicht zu; Regina Stelzer Photography haftet insbesondere nicht für allfällige Reise-und

Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges

Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden.

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

36.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener

Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte

und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

VII. Leistungsumfang Auftragsabwicklung

7.1 Regina Stelzer Photography wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Die Firma

kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte ausführen lassen. Sofern der

Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist Regina Stelzer Photography

hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die

Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten

fotografischen Mittel, Erstellung grafischer Werke. Abweichungen von früheren Lieferungen

stellen als solche keinen Mangel dar.

7.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners

zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet Regina Stelzer

Photography nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Regina

Stelzer Photography liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung

von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

7.4 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet.

Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.

7.5 Ist es Regina Stelzer Photography aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit

o.ä.) nicht möglich, den Auftrag durchzuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Zeit

zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung

etwaiger Mehrkosten auf Regina Stelzer Photography.

7.6. Der Vertragspartner kann binnen 14 Tagen (Datum des Vertragsabschlusses) vom Vertrag

zurücktreten. Weitere Details zu Stornogebühren befinden sich in den Punkten 8.2 bis 8.4. Ein

Muster-Widerrufsformular wird von Regina Stelzer Photography zur Verfügung gestellt.

7.7. Alle Leistungen von Regina Stelzer Photography (insbesondere alle Kopien, Farbabdrucke

und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf

Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Ohne schriftliche Freigabe des Kunden führt

Regina Stelzer Photography keine Veröffentlichungs- oder Druckaufträge durch und

übernimmt daher keine Verantwortung für eventuelle Verzögerungen.

7.8 Der Vertragspartner wird Regina Stelzer Photography zeitgerecht und vollständig alle

Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung

erforderlich sind. Er wird Regina Stelzer Photography von allen Umständen informieren, die

für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der

Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der

dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich

geänderten Angaben von Regina Stelzer Photography wiederholt werden müssen oder

verzögert werden.

7.9 Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur

Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-

,

Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das

die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt

werden können. Regina Stelzer Photography haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger

Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Regina Stelzer Photography

wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der

Kunde Regina Stelzer Photography schad- und klaglos; der Kunde hat Regina Stelzer

Photography sämtliche Nachteile zu ersetzen, die Regina Stelzer Photography durch eine

Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen

rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Regina Stelzer Photography bei der

Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Regina Stelzer

Photography hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

VIII. Zahlung

8.1. Die Honorarnoten der Regina Stelzer Photography verstehen sich, bis auf Wiederruf,

umsatzsteuerbefreit nach der Kleinunternehmerregelung gemäß §6(1)27 USTG.

8.2 Ein Vertrag mit Regina Stelzer Photography kommt nur durch die schriftliche Bestätigung

des Angebotes zustanden. Für den Vertragspartner gilt eine Akontozahlung von 40% des

vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung, ab einem Auftragswert von € 100,- . Bei

Fotoaufträgen muss spätestens 3 Monate vor dem Auftragsdatum auf das angegebene Konto

überwiesen werden. Ab Zahlungseingang wandelt sich die Reservierung des Fotografen in

eine verbindliche Buchung um.

8.3 Wird ein Fotoprodukt (Fotoalben, Dankeskarten, etc.) in Auftrag gegeben, gilt eine

sofortige Akontozahlung nach Vertragsabschluss, ab Zahlungseingang wird der Auftrag in

Arbeit genommen.

8.4 Kann das Zeitfenster von 3 Monaten nicht mehr eingehalten werden (zu knappes

Buchungsdatum) muss mit Regina Stelzer Photography Rücksprache gehalten werden und

eine neue Frist vereinbart werden.

8.5 Kann der vereinbarte Termin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.)

nicht durchgeführt werden, verzichtet Regina Stelzer Photography auf das Einverlangen der

vereinbarten Kosten. Eine allfällig geleistete Akontozahlung wird retourniert.

Als Stornogebühren bei Rücktritt des Vertrags durch den Vertragspartner wegen anderer

Gründe gelten:

– in der Zeit vom 90. bis 30. Tag des vereinbarten Termins: 40% der Auftragssumme

(Akontozahlung)

- in der Zeit vom 29. bis 15. Tag des vereinbarten Termins: 50 % der Auftragssumme – in der

Zeit vom 14. bis 8. Tag des vereinbarten Termins: 70% der Auftragssumme

– in der Zeit vom 7. bis zum des vereinbarten Termins: 100% der Auftragssumme

8.6 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Regina Stelzer Photography

berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

8.7 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für

Unternehmergeschäfte geltenden Höhe gemäß §§456 iVm 458 UGB beziehungsweise bei

Verbrauchern nach §§1000 iVm 1333 ABGB. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für

den Fall des Zahlungsverzugs, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur

zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.

8.8 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst

mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der

Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird

ausdrücklich erklärt, vor.

IX. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen

Regina Stelzer Photography ist –sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche

Vereinbarung besteht –berechtigt von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer

Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken

von Regina Stelzer Photography seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und

verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf

das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. §1041 ABGB. Der

Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden

Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und

insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken

von Regina Stelzer Photography verarbeitet werden.

X. Datenschutz

Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Regina Stelzer

Photography die von ihm personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail,

Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der

Vertragserfüllung (digital/ analog) und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke

automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.

XI. Schlussbestimmungen

11.1 Für alle gegen Regina Stelzer Photography erhobenen Klagen, ist das Gericht zuständig,

in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Subsidiär ist der gewöhnliche

Aufenthalt heran zu ziehen. Kann auch dieser nicht festgestellt werden, der Ort der

Beschäftigung. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz

in Österreich haben, gelten die Regeln des internationalen Privatrechts.

11.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten von Regina Stelzer Photography

auftragsgemäß hergestellte Lichtbilder, Grafikarbeiten sinngemäß, und zwar unabhängig von

dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für

Abbedingen des Schriftformerfordernisses.